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Mit Privat-Schutz von AXA alternative Energieerzeuger optimal versichern

Photovoltaik-, Solar-/Geothermieanlagen und Wärmepumpen

Wärmepumpen (egal ob Luft- oder Geothermie-Wärmepumpen), Photovoltaik-, Solar-/Geothermie-anlagen, Ladestationen/Wallboxen sind am Gebäude oder auf dem Grundstück befestigt, bedingungsgemäß demnach versicherte Sachen (Gebäudebestandteile) und demzufolge gegen die jeweils vereinbarten Gefahren versichert, in der Regel: Feuer, Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Nässeschäden), Sturm/Hagel sowie gegen Elementarschäden.

Der Baustein „Erneuerbare Energien“ in der Wohngebäudeversicherung bietet zusätzlichen Versicherungsschutz für  Photovoltaikanlagen inkl. Ertragsausfall, Solar-/Geothermie- oder sonstige Wärmepumpenanlagen:

  • Für Anlagen, inkl. Stromspeicheranlagen, bis 50 kWp (= ca. 500 m2 Fläche) – max. 150.000 EUR Versicherungssumme.
    Voraussetzung: Sie sind auf dem Dach des Gebäudes oder Nebengebäudes auf dem Versicherungsgrundstück montiert oder in das Dach integriert.
  • AllRiskDeckung inkl. Ertragsausfall– zzgl. Mehrkosten für Primärenergie bis 2.000 EUR, z. B. zur Sicherstellung der Stromversorgung
  • Für Geothermieanlagen gilt der Versicherungsschutz zusätzlich bis ca. 100 m Tiefe.
  • Selbstbeteiligung pauschal 250 EUR

Mobile Balkon-Solaranlagen

  • Wohngebäudeversicherung:
    Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung sind mobile Balkon-Solaranlagen bedingungsgemäß als Gebäudezubehör versichert.
  • Hausratversicherung:
    Im Rahmen der Hausratversicherung sind mobile Balkon-Solaranlagen keine versicherte Sache und deshalb nicht mitversichert.
    Ausnahme: Hat der Mieter/ Wohnungseigentümer sie auf eigene Kosten/ Gefahrtragung installieren lassen, so sind sie im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert.
  • Privathaftpflicht | Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht:
    Im Rahmen der Privathaftpflicht oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist die Haftung aus mobilen Balkon-Solaranlagen automatisch mitversichert.
    Voraussetzung: die mobilen Balkon-Solaranlagen gehören zum versicherten Objekt.

Bieten Sie Ihren Kund:innen eine optimale Deckung für Anlagen alternativer Energieerzeugungen mit unserer Ergänzungsdeckung.

Die Ergänzungsdeckung ist eine Anschlussdeckung zu einer bei einem anderen Versicherer bestehenden Versicherung. Sie ergänzt den Versicherungsschutz um die durch unseren Vertrag gebotene Deckung. Die Ergänzungsdeckung besteht bis zum Ablauf des bei einem anderen Versicherer bestehenden Versicherungsvertrages, längstens für die Dauer von drei Jahren.

Der Versicherungsbeitrag der Ergänzungsdeckung beträgt 1% in der Hausratversicherung, in Wohngebäude 10% des Tarifbeitrages.

Sprechen Sie Ihre Kundinnen und Kunden gerne in der nächsten Beratung darauf an.

Veröffentlicht am 07.07.2026