
Kieferorthopädie (KFO) ist für viele Familien ein erhebliches Kostenrisiko – und damit ein wichtiges Beratungsthema für dich als Maklerin oder Makler. Gerade bei Kindern können Eigenanteile schnell in den vier- bis fünfstelligen Bereich gehen.
Gesetzliche Basis: wann die GKV zahlt – und wann nicht
Nach § 29 SGB V übernimmt die GKV KFO-Leistungen nur bei behandlungsbedürftigen Fehlstellungen der KIG-Stufen 3 bis 5. Dann werden – nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung – bis zu 100 % der befundbezogenen Regelversorgung erstattet.
Für Kinder mit KIG 1 oder 2 gibt es dagegen keinen Leistungsanspruch gegenüber der GKV – auch dann nicht, wenn eine Behandlung medizinisch sinnvoll ist. Alle Kosten tragen die Eltern selbst.
Das Kostenrisiko für Eltern im Überblick
- KIG 1-2
Alle Maßnahmen (lose/feste Spange, Diagnostik, Kontrollen, Folgebehandlungen) sind zu 100 % privat zu zahlen.
→ Gesamtkosten oft zwischen 2.000 und 6.000 €. - KIG 3-5
Die GKV übernimmt nur die Regelversorgung (z. B. Metallbrackets, Standardbögen).
Mehrleistungen wie zahnfarbene Brackets, Spezialbögen, Aligner (z. B. Invisalign) oder zusätzliche Retentionsgeräte sind privat zu zahlen.
→ Zuzahlungen häufig 1.500 bis 5.000 €.
Dein Beratungsvorteil ZahnPRIVAT 100 / 90 von Versicherungskammer Bayern und Union Krankenversicherung
Die leistungsstarken Tarife ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90 der Versicherungskammer Bayern und Union Krankenversicherung bieten hier eine gezielte Absicherung:
- Erstattung von bis zu 100 % der verbleibenden KFO-Kosten
- bis max. 5.000 €
- Leistung auch bei KIG 1–2, also ohne GKV-Anspruch
Praxis-Tipp für deine Beratung
- Eltern frühzeitig – idealerweise im Grundschulalter – auf das KFO-Risiko ansprechen.
- Transparenz schaffen: Unterschiede GKV-Leistung vs. Privatleistung klar erläutern und das konkrete Kostenrisiko greifbar machen.
So positionierst du dich als kompetente Ansprechperson für Familien und sicherst dir zusätzliche Beratungs- und Abschlusspotenziale im wachsenden Segment der Kinder-Zahnzusatzversicherung.


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